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Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III unterzeichnet: Bis 2030 fließen 86 Mrd. Euro für Investitionen der Deutschen Bahn

Am 14. Januar 2020 unterzeichneten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der Vorstandsvorsitzende der DB AG Richard Lutz sowie DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla im Beisein von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Vertrag über die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III).

Diese Vereinbarung sieht vor, dass bis 2030 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes fließen. Damit sollen Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert werden.

Von den Gesamtmitteln trägt der Bund 62 Milliarden Euro. Die DB steuert 24 Milliarden Euro Eigenmittel zu. Damit stehen durchschnittlich 8,6 Milliarden Euro pro Jahr für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung zur Verfügung. Das sind 54 Prozent mehr als im vergangenen Planungszeitraum.

Die LuFV regelt insbesondere die Ersatzinvestitionen in das bestehende Eisenbahnnetz, bestimmt Qualitätskennziffern und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Die Laufzeit von zehn Jahren hat sich gegenüber der LuFV II verdoppelt.

Die Investitionen fließen unter anderem in die Erneuerung von jährlich rund 2.000 Kilometern Gleis und 2.000 Weichen. Insgesamt wird in diesem Jahrzehnt die Erneuerung von 2.000 weiteren Eisenbahnbrücken in Angriff genommen. Rund sieben Milliarden Euro fließen allein in die Stellwerkstechnik.

Bewertung des LBB

Mit der Verstetigung der Investitionen in die Infrastruktur der Bahn im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung werden die richtigen Weichen gestellt. Mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln erhalten die mittelständischen Firmen der Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit, um nachhaltig Kapazitäten für die anstehenden Bauaufgaben zu schaffen. Daher begrüßen wir die Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn ausdrücklich.

Nun muss sichergestellt werden, dass die Gelder auch wirklich verbaut werden und es zu einem echten Update für die Bahninfrastruktur kommt. Wichtig ist, dass hierbei der heimische Mittelstand eingebunden ist und die Vergabepraxis durch Fach- und Teillosvergabe auch kleinere Bauunternehmen einbezieht. Nur wenn die baugewerblichen Betriebe des Mittelstands in die Umsetzung der Investitionen besser als bisher eingebunden werden, kann es zu einer spürbaren Verbesserung für das Schienennetz kommen.

Die vollständige LuFV III finden Sie unter www.bmvi.de

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