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Elektronische Vergabe: Ende der Übergangszeit

Am 18.Oktober 2018 endet die Übergangsfrist, in der schriftliche Angebote im Unterschwellenbereich zugelassen werden müssen.

Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, sollten sich – so-weit noch nicht geschehen - auf die Anforderungen der elektronischen Vergabe vorbereiten.

Die Bayerische Staatsbauverwaltung hat bereits mitgeteilt, dass sie Bauvergaben des Freistaats Bayern und der Wasserwirtschaftsverwaltung künftig nur mehr elektronisch über die Plattform www.vergabe.bayern.de abwickeln wird. Nur registrierte Nutzer können dort Angebote elektronisch – in Textform - abgeben. Eine elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. Im Unterschwellenbereich können andere öffentliche Auftraggeber wie zum Beispiel Kommunen auch weiterhin schriftliche Angebote zulassen, müssen dies aber nicht. Welche Form der Angebotsabgabe vorgesehen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen.

Im Oberschwellenbereich (Gesamtauftragswert 5.548.000 €) ist die elektronische Abwicklung von Vergaben nach dem 18.Oktober 2018 zwingend.

Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe finden Sie auf Seite 7 in Blickpunkt Bau Ausgabe 4/ 2018.